Bedeutung hydrogeologischer Gegebenheiten für die mikrobiologische Sicherheit von Wasservorkommen
Schutzgebietszonen
Um die Sicherheit von Wasservorkommen gegenüber Verunreinigungen jeglicher Art zu gewährleisten, werden Schutz-/Schongebiete ausgewiesen.
Schutzgebietszonen
Schutzgebiete werden allgemein in 3 Zonen eingeteilt:
Schutzzone I - Unmittelbarer Fassungsbereich: Schutz vor Schädigungen aller Art
Schutzzone II - 60-Tages-Grenze: "Bakteriologische Zone", Schutz vor pathogenen Keimen, Viren, biochemisch abbaubaren chemischen Kontaminationen
Schutzzone III und/oder Schongebiet - Einzugsgebiet: "chemische Zone", Schutz vor biochemisch (fast) nicht abbaubaren chemischen Kontaminationen
Als Grundlage für die Festlegung der 60-Tagesgrenze der Schutzzone II dienen die Feldversuche von Knorr (1937, 1951). Er erbrachte in seiner Arbeit den Nachweis, dass eine Aufenthaltsdauer/Verweilzeit des Wassers im Untergrund über einen Zeitraum von 60 Tagen ausreicht, um ortsfremde (allochthone) Mikroorganismen im Grundwasser inaktiv werden zu lassen. Nach heutigem Wissensstand reicht die 60-Tagesgrenze aus um hygienische Bedingungen zu erreichen, sie gilt jedoch nicht für alle Mikroorganismen. Neben der Verweilzeit des Wassers spielen weitere biochemische und biophysikalische Prozesse im Untergrund (Adsorption/Resorption, pH-Wert,etc.) eine große Rolle.
Charakterisierung von Grundwasserleitern (Aquifer):
Für die Verweildauer von Wasser im Untergrund und somit die Ausweisung einer 60-Tages-Grenze ist die Ausbildung von Hohlräumen im Grundwasserleiter relevant. In der Hydrogeologie werden 3 Hauptgrundwasserleiter entsprechend der Ausbildung ihrer Hohlräume unterschieden:
Porengrundwasserleiter: z.B. quartäre Ablagerungen (Kiese, Schotter, Sande)
Kluftgrundwasser: z.B. Kristallingesteine, Dolomit (teilw. Karstbildung)
Karstgrundwasser: z.B. Kalk
Bildquelle:
zentrum.virtuos.uos.de
Bildquellen:
de.academic.ru, mint.sbg.ac.at
Geologische/hydrogeologische Datengrundlagen und -erhebungen zur Dimensionierung von Schutzzonen:
Die geologischen Untersuchungen und Auswertungen umfassen unter anderem:
Für die Herkunft des Wassers aus bestimmten Gesteinsarten (Kalk, Dolomit, Gips) kann auch auf die hydrogeochemische Klassifikation nach Kassebaum (2006) zurückgegriffen werden.
Link zu hydrogeochemischer Klassifikation
Abschließend wird ein hydrogeologisches Modell erstellt. Um ein möglichst ganzheitliches Modell zu erhalten und somit eine ausreichende Dimensionierung von Schutz-/Schongebieten zu ermöglichen, muss neben dem oberirdischen Einzugsgebiet (topographische Wasserscheide) auch immer das unterirdische Einzugsgebiet (geologische Wasserscheide) berücksichtigt werden.
Bildquelle:
www.geodz.com
Fazit über die Festlegung von Schutzgebieten nach geologisch/hydrogeologischer Beurteilung
Genauere Abgrenzung nach hydrogeologischen Einheiten und deren hydraulischer Funktion
Ausgewiesene Bereiche können teils in mehrere kleinere Schutzgebiete aufgeteilt werden
Im kalkalpinen Bereich sind Einzugsgebiete unter bestimmten Umständen aufgrund der geochemischen Klassifikation des Wassers bestimmten Gesteinsarten/lithologischen Einheiten zuordenbar
Detailliertere Festlegung von Nutzungseinschränkungen möglich