Uran
Allgemeines
Uran ist ein natürlich vorkommendes, leicht radioaktives Schwermetall mit einer Halbwertszeit von ca. 4,5 Milliarden Jahren. Das hierbei wichtigste Isotop
238Uran kommt aufgrund dieser langen Halbwertszeiten noch immer in der Erdkruste vor (Zerfall seit Entstehung der Erde). Uran bleibt im kontaminierten Boden oft über Jahre fest gebunden, ohne in das Grundwasser zu gelangen. Die Urankonzentrationen sind in phosphatreichen Böden oft höher. Dies stellt normalerweise kein Problem dar, da die Konzentrationen kaum das natürliche Maß, welches in nicht-kontaminierten Böden vorhanden sind, überschreiten.
Pechblende [Uraninit (U3O8)], Quelle: Wikipedia, Uran
Uran in Gesteinen
In Gegenden mit kristallinem Gestein (z.B. Granit, Gneis) gibt es höhere Gehalte an Uran und den natürlichen Zerfallsprodukten im Boden. Uran kommt nicht als chemisch reines Element in der Natur, sondern stets in sauerstoffhaltigen Mineralen vor.
Uranhaltiges Gestein, Uran ist schwarz als Uranoxid (U3O8), Quelle: medienschafe.de
Uran in Düngemitteln
In österreichischen Ackerbaugebieten liegen laut AGES die Werte für Uran in Bodenproben zwischen 0,78 und 2,36 mg/kg, wobei die geologisch bedingt höheren Belastungen im Wald- und Mühlviertel gefunden werden können. Bei Verwendung von Phosphordüngern wurde der Urangehalt nach 45-jahriger Düngung in der oberen Bodenschicht um etwa 0,10 mg/kg angehoben, was laut AGES als statistisch nicht signifikant gewertet werden kann. Generell sind jedoch Maßnahmen, die zu einem geringeren Schadstoffeintrag fuhren, zu bevorzugen. Die behördliche Kontrolle von Düngemitteln hinsichtlich ihres Gehaltes an Radioaktivität ist in Österreich im Strahlenschutzgesetz (BGBl. 227/1969 i.d.g.F.) geregelt. Jedoch wird Uran als Bestandteil auf den Gebinden nicht angeführt, da es in Osterreich weder eine Kennzeichnungspflicht, noch einen Grenzwert gibt.
Uran im Trinkwasser
Seit 30. Oktober 2012 gilt gemäß der österreichischen Trinkwasserverordnung (BGBl. II 359/2012) fur Uran im Trinkwasser ein Parameterwert von 15 µg/L (Vergleich Deutschland: 10 µg/L) . Die Bewertung von Uran im Trinkwasser erfolgt auf Grund seiner Schwermetall-Toxizität (radiologische Belastung nicht relevant). Uran lost sich durch die Verwitterung von Mineralen, kann über Düngemittel oder auch Altlasten (anthropogene Grundwasserverunreinigungen) in das Trinkwasser gelangen.
Uran in Mineralwässern
Für Mineralwasser ist gemäß der Verordnung über natürliche Mineralwässer und Quellwässer derzeit kein Grenzwert fur Uran angesetzt. In Deutschland gilt für Mineralwasser ein Grenzwert von 2,0 µg/L.
Uran-Absorption durch Pflanzen
Uran wird von Pflanzen über ihre Wurzeln aufgenommen und gespeichert (akkumuliert). Wurzelgemüse, wie Radieschen, kann daher höhere Konzentrationen an Uran enthalten. Durch den Konsum von Pflanzen, sowohl durch den Menschen als auch durch Tiere, wird Uran dadurch in der Nahrungskette angereichert. Aber auch durch die Zersetzung von mit Uran angereicherten Pflanzen kann das Uran remobilisiert werden und dadurch in das Grundwasser gelangen.
Gesundheitsschädigende Wirkung von Uran
Das Schwermetall Uran wirkt ähnlich wie Blei oder Quecksilber chemotoxisch. Uran kann über die Atemluft, Nahrungsaufnahme oder offene Wunden in den Körper gelangen. Bei der Aufnahme von mit Uran kontaminiertem Trinkwasser kommt es zur Resorption, d.h. Aufnahme von Uran über die Darmwand (ca. 6% des im Wasser enthaltenen Urans werden aufgenommen). Das primäre Zielorgan bei der Aufnahme von Uran sind die Knochen, die Nieren und in geringen Ausmaß das Knochenmark.
Geochemischer Atlas der Republik Österreich, 1:1.000 - URAN, Herausgegeben von der Geologischen Bundesanstalt, Wien 1987 (nach Speichern der File mit Irfan View öffnen)
Literaturverzeichnis:
- ELKE SÜSS: Eintrag von Uran über Phosphat- und KPN-Dünger: Gefahr für das Grundwasser?. TU Bergakademie Freiberg, 2005
- WIKIPEDIA: Uran. Zitierzeitpunkt: 16.01.2013.
- AGES: AGES untersucht und bewertet Uran in Düngemitteln und Boden. Institut: Nachhaltige Pflanzenproduktion.
- Strahlenschutzgesetz BGBl. 227/1969 i.d.g.F.
- Änderung der Trinkwasserverordnung BGBl. II 359/2012
- Lebensmittel- und Verbraucherschutzgesetz (LMSVG i.d.g.F.)
- Mineralwasser- und Quellwasserverordnung BGBl. II 309/1999 i.d.g.F.